Stadtmarketing Fellbach e.V. - Qualität.erleben.genießen Wird der Newsletter nicht korrekt angezeigt?
Im Browser anzeigen

Newsletter September 2022

1. Fellbacher Herbst – Verkaufsoffener Sonntag
2. Live im Park am 08.09.2022
3. RemsTalk am 21.09.2022
4. Energiepauschale
5. Neue Energiesparmaßnahmen
6. Fellbacher Stadtklaviere 2022
7. Fellbach Adventskalender
8. Benefizveranstaltung "Turmspringer" auf dem Kunststückle
 


1. Fellbacher Herbst – Verkaufsoffener Sonntag

Nach 2 Jahren Zwangspause bedingt durch Corona findet dieses Jahr unser traditioneller Fellbacher Herbst mit verkaufsoffenem Sonntag am 09.10.2022 endlich wieder statt! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch teilnehmen!

Wie schon beim Maikäferfest werden wir in diesem Jahr für Stadtmarketing-Mitglieder keine Standgebühren erheben! Für Nicht-Mitglieder gelten weiterhin die bekannten Gebühren:

• Nichtmitglied Verein/Gemeinnützige Organisationen (ohne Verkauf von Speisen und Getränken): 50,- Euro
• Nichtmitglied Kunsthandwerk: 50,- Euro
• Nichtmitglied in Fellbach ansässig: 100,- Euro
• Nichtmitglied nicht in Fellbach ansässig: 150,-

Alle Preise zzgl. MwSt.

Bei Interesse an einer Teilnahme möchten wir Sie bitten, das angehängte Anmeldeformular bis spätestens Montag, 9. September 2022 vollständig auszufüllen, oder melden Sie sich direkt mit folgendem Link über unsere Website an:

https://rueckantwort.stadtmarketing-fellbach.de/index.php?id=483

Bitte beachten Sie, dass bei einer Nichtanmeldung der Bereich vor Ihrem Geschäft nach Bedarf eventuell anderweitig vergeben wird! Nach Ablauf der Anmeldefrist können wir nur noch bedingt Teilnehmer annehmen. Außerdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass in diesem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben wird.

Sollte die Corona-Lage am 09.10.2022 eine Durchführung des Fellbacher Herbsts nicht zulassen, behält sich der Verein Stadtmarketing Fellbach vor, die Veranstaltung ohne Ausfallszahlungen abzusagen.

Anbei finden Sie das Anmeldeformular. Unter https://www.stadtmarketing-fellbach.de/veranstaltungen/fellbacher-herbst/ sind zusätzlich nochmals alle Merkblätter und Unterlagen zu finden.


2. Live im Park am 08.09.2022

Die Stadtwerke Fellbach laden am Donnerstag, dem 8. September zum letzten Mal in dieser Saison zu Live im Park auf dem Guntram-Palm-Platz ein. Der Eintritt ist frei. Die Bewirtung beginnt bereits um 17:30 Uhr, Live-Musik um 18:30 Uhr.


3.. RemsTalk am 21.09.2022

Am 21. September 2022 findet der nächste RemsTalk statt. In diesem Jahr wird das Mittelstandsforum von Markus Gürne moderiert und findet um 19:00 Uhr in der Schwabenlandhalle in Fellbach statt.

Sie haben Interesse an der Veranstaltung? Dann melden Sie sich noch bis zum 9. September über Ihren persönlichen Anmeldelink an. Falls Sie keine Einladung erhalten haben, melden Sie sich direkt bei der Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@fellbach.de.


4. Energiepreispauschale (EPP)

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepreispauschale (EPP) ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto.

Die Energiepreispauschale bekommen alle Arbeitnehmer/innen, Auszubildende, Student/innen im bezahlten Praktikum, Selbstständige oder auch ehrenamtliche, die steuerfreie Einkünfte erhalten. Zudem bekommen den Bonus auch alle Personen, die in Elternzeit, Mutterschutz, Kurzarbeit, Krankengeld, Transferkurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung bekommen.
Selbstständige bekommen die Energiepreispauschale ausbezahlt, wenn sie diesebei der nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung angeben. 

Arbeitgeber/innen haben die EPP in der Regel im September 2022 an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Bei vorschüssiger Lohn-/Gehalts-/Bezügezahlung ist eine Auszahlung mit der Abrechnung für den Lohnzahlungszeitraum September 2022 aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich ab, kann die EPP an den Arbeitnehmer davon abweichend im Oktober 2022 ausgezahlt werden (Wahlrecht). Gibt der Arbeitgeber die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich ab, kann er ganz auf die Auszahlung an seine Arbeitnehmer verzichten. Die Arbeitnehmer können in diesem Fall die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.

Kann die Auszahlung aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr fristgerecht im September 2022 erfolgen, bestehen keine Bedenken, wenn die Auszahlung mit der Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung für einen späteren Abrechnungszeitraum des Jahres 2022, spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer, erfolgt.

Hier finden Sie das FAQ zum Thema vom Bundesfinanzministerium.


5. Neue Energiesparmaßnahmen

Um Energie zu sparen, gelten seit gestern bis zum 28.02.2023 verschiedene Maßnahmen, die durch die Verordnung der Bundesregierung erlassen wurden:

• Öffentliche Gebäude dürfen ab 1. September nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Das gilt etwa für Rathäuser, Museen, Kinos, Theater, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Hotels, Supermärkte, Discounter, Kaufhäuser, Möbelgeschäften, Friseure, Baumärkte, Drogerie-Märkte, Fitnessstudios, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude.
• Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen tabu.
• Auch Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln müssen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet werden. Darunter fallen nach Auskunft des BMWI ausdrücklich nicht die Schaufensterbeleuchtung, wie ursprünglich noch vorgesehen. Allerdings ergeben sich bei der Auslegung, was unter Leuchtreklame oder beleuchtete Werbetafeln zu verstehen ist, zahlreiche Fragen
• Auch die Ladeneingangstüren dürfen in den Herbst- und Wintermonaten nicht mehr dauerhaft offenstehen. Dadurch soll Raumwärme nicht verpuffen.
 

Absenken der Raumtemperatur am Arbeitsplatz möglich?

Am Arbeitsplatz gilt ab 1. September eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad.

Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in Deutschland in einer sogenannten Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad. Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten.

Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen.

Durch die neue Verordnung ändert sich die Mindesttemperatur lediglich in Arbeitsstätten, die bisher bei über 20 Grad beheizt wurden. Hier gilt dann ein Richtwert von 19 Grad Celsius.

Ausnahmen: Kindertagesstätten, Schulen, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Arztpraxen und Krankenhäuser werden weiterhin so beheizt, wie schon immer. Sie sind von dem Energie-Spargesetz nicht betroffen.


6. Fellbacher Stadtklaviere 2022

Im August standen erneut die Fellbacher Stadtklaviere in Fellbach und haben unter dem Motto "Spiel ein Lied auf mir" zum Musizieren unter freiem Himmel eingeladen. Mittlerweile wurden die Klaviere durch den städtischen Bauhof wieder abgebaut.

Leider wurde das Klavier an der Pauluskirche bereits nach wenigen Tagen so beschädigt, dass wir es abbauen mussten. Die beiden anderen Klaviere am Stadtmeseum und im Schaugarten wurden allerdings häufig von Passanten genutzt und wir haben hierzu viele positive Rückmeldungen erhalten.

Vielen Dank nochmals an die Paten, die die Klaviere morgens und abends auf- bzw. abgeschlossen haben.


7. Fellbach Adventskalender

Auch wenn wir gerade noch den Sommer genießen können, laufen bei uns auch schon die Vorbereitungen auf die Weihnachtszeit.

Fehlen darf beim Countdown zum Fest natürlich nicht der traditionelle Adventskalender. Einen ganz besonderen gibt es auch in diesem Jahr für alle kleinen und großen Fellbacher: Der Wimmelbild-Adventskalender vom märchenhaften Weihnachtsmarkt der Kappelbergstadt. Gesucht werden können dabei nicht nur die 24 Türchen, die mit leckerer Fairtrade Schokolade gefüllt sind, sondern allerhand Akteure und Wahrzeichen, die zur Stadt und zu ihrem beliebten Weihnachtsmarkt gehören. Das Wimmelbild wurde von Daniela Grabner gestaltet und orientiert sich am Weihnachtsmarkt, der üblicherweise im Rathausinnenhof und um das Rathaus herum stattfindet.

Wir bieten Ihnen in diesem Jahr den Fellbach Adventskalender vorab zum Preis von jeweils 5,00€ zum Bestellen an. Dieser ist bestimmt ein schönes Geschenk für Kunden, Lieferanten oder auch Mitarbeiter.

Wenn Sie Adventskalender bestellen möchten Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an stadtmarketing@fellbach.de mit der gewünschten Anzahl bis zum 9. September 2022.
Die Adventskalender können dann im November beim Stadtmarketing abgeholt werden.


8. Benefizveranstaltung "Turmspringer" auf dem Kunststückle

Am Samstag, dem 10.09.2022, wird auf dem Kunststückle Fellbach zum ersten Mal die Benefizveranstaltung „Turmspringer“ stattfinden. Sie ist als Gedenkveranstaltung für den Gründer des Kunstvereins, Dr. Knut Matzen gedacht und soll ganz in seinem Sinne als Spendenaktion für bedürftige Menschen und Vereine aus Fellbach stattfinden.

Der Titel „Turmspringer“ entstand in Anlehnung an ein Foto von Peter D. Hartung, auf dem Knut Matzen während der Einweihung des neuen Kombibads F3 im Handstand auf dem Sprungturm zu sehen ist. Der Turmspringer symbolisiert Mut, Vertrauen und Zuversicht.

Die an diesem Tag aus den Bereichen Musik, Theater, Kunstperformance und Lyrik auftretenden Künstler verzichten auf ihre Gagen und der Kunstverein bittet seine Gäste anstelle eines Eintrittsgeldes um eine Spende. In diesem Jahr geht die Sammlung an den Freundeskreis-Asyl in Fellbach, für den Knut Matzen lange ehrenamtlich tätig war.

Die Übergabe der gesammelten Spenden wird während der Veranstaltung am 10.09.22 stattfinden. Dazu soll auch ein Gedächtnispreis, der „Turmspringer“ übergeben werden.

Sie sind herzlich eingeladen dabei zu sein oder einen Spendenbeitrag für den Benefiztopf zu leisten.  Alle Spenden werden in diesem Jahr zu 100% an den Freundeskreis Asyl weitergegeben.

Spendenkonto KSK Waiblingen, IBAN: DE74 6025 0010 0015 1872 79, Betreff: Turmspringer



Links

 

Der nächste Newsletter für den Monat Oktober 2022 wird am Dienstag, 4. Oktober 2022 verschickt.

Bitte senden Sie uns Ihre Informationen bis Mittwoch, 28. September 2022 zu. Vielen Dank!

Stadtmarketing Fellbach e.V. - Qualität.erleben.genießen