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Newsletter Februar 2022

1. Aktuelle Coronaregelungen
2. Fellbacher Weihnachtslotterie - Der Hauptgewinn wartet noch
3. Maikäferfest am 22.05.2022
4. Arbeitgebergutscheine – seit diesem Jahr 50 Euro pro Monat möglich
5. L-Bank Landespreis für junge Unternehmer


1. Aktuelle Coronaregelungen

Seit heute (28.01.2022) gilt die neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg. Alle Maßnahmen finden Sie anbei auf der PDF „Alles auf einen Blick“ des Landes. Aktuell befinden wir uns in der Alarmstufe 1.

Folgende Regelungen ergeben sich:

Gastronomie:
2G-Pflicht (in geschlossenen Räumen und im Freien): Geimpft oder Genesen
Keine Sperrstunde (diese erfolgt erst in der Alarmstufe 2)
FFP2-Maskenpflicht (außer für Personal)
Kontaktdatenerhebung
Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist bei einem Außer-Haus-Verkauf nicht erforderlich. Ebenso wenn Kund*innen lediglich Speisen und Getränke abholen (to go). Auch die Kontaktdaten müssen in diesem Fall nicht erhoben werden.

Körpernahe kosmetische Dienstleistungen:
2G-Pflicht: Geimpft oder Genesen
Ausnahme: Friseurbetriebe und Barbershops. Hier gilt 3G
FFP2-Maskenpflicht (außer für Personal)
Kontaktdatenerhebung

Einzelhandel:
3G-Pflicht: Geimpft, Genesen oder Getestet (Schnelltest ist ausreichend)
Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung sowie Liefer- und Abholangebote
FFP2-Maskenpflicht (außer für Personal)

Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:

Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittel­handel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs­verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.


2. Fellbacher Weihnachtslotterie - Der Hauptgewinn wartet noch

 

Über 60 Preise wurden von den Fellbacher Unternehmen für die diesjährige Fellbacher Weihnachtslotterie bereitgestellt. Noch sind jedoch nicht alle Gewinne abgeholt worden. Nutzen Sie daher die Chance bis 07.02.2022 und holen Sie Ihren Preis bei der jeweiligen Abholstelle ab.

Auch der Hauptgewinn, ein Reisegutschein im Wert von 3.000,- Euro, den die Losnummer 15734 gewonnen hat, liegt noch zur Abholung bereit.

Die Gewinnernummern und die jeweiligen Abholstellen finden Sie online unter www.stadtmarketing-fellbach.de.

Auch wenn das Glück bisher nicht hold war, sollten die Lose unbedingt aufbewahrt werden. Alle nicht abgeholten Gewinne werden Mitte Februar neu verlost. Die neugezogenen Gewinnnummern werden wieder wie üblich veröffentlicht.


3. Maikäferfest am 22.05.2022

Dieses Jahr fällt der Tag der Arbeit (1. Mai) auf einen Sonntag und damit auf den traditionellen Termin des Maikäferfestes, daher wird das für uns so wichtige Fest auf den 22. Mai verschoben. Am 22. Mai ist erstmals auch ein Frühlingsempfang von Oberbürgermeisterin Gabriele Zull geplant, der für den coronabedingt ausgefallenen Neujahrsempfang stattfinden soll. Auch wenn beide Veranstaltungen unabhängig voneinander sind, ergibt sich so die Gelegenheit die bestehende Aufmerksamkeit zu nutzen und so noch mehr Interesse zu wecken.

Wie in der Vergangenheit wird für den Verkaufsoffenen Sonntag die Straße zwischen Bahnhof und Entenbrünnele gesperrt und der Tag wie üblich mit zahlreichen zusätzlichen Aktionen umrahmt. Die Anmeldeunterlagen werden Mitte Februar an alle Mitglieder versendet und sind ab dann auch online unter www.stadtmarketing-fellbach.de zu finden.

Voraussetzung für die Durchführung des Maikäferfestes ist die jeweils gültige Coronaverordnung des Landes Baden-Württembergs.


4. Arbeitgebergutscheine – seit diesem Jahr 50 Euro pro Monat möglich

 

Die Fellbacher Arbeitgebergutscheine sind die ideale Möglichkeit, den eigenen Mitarbeitern eine steuerfreie Sachzuwendung zukommen zulassen. Die Gutscheine sind bei vielen verschiedenen Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben einlösbar.

Der Maximalbetrag lag bisher bei 44 Euro pro Monat. Seit Beginn des Jahres 2022 wurde der Betrag auf 50 Euro erhöht. Wir haben unsere Gutscheinwerte hieran angepasst. Ab sofort sind die Arbeitgebergutscheine in folgenden Werten erhältlich:

- 10 Euro
- 25 Euro
- 50 Euro

Neben Einzelbestellungen ist selbstverständlich auch ein Dauerauftrag möglich, den Sie jederzeit monatlich anpassen oder auflösen können. Im Anhang finden Sie das Formular zum Abschluss eines Dauerauftrages. Gerne stehen wir Ihnen hierzu bei Fragen zur Verfügung.


5. L-Bank Landespreis für junge Unternehmer

Die Landesregierung und die L-Bank schreiben zum 14. Mal den Landespreis für junge Unternehmen aus. Teilnehmen können Unternehmen aller Berufe und Branchen, die nach 2011 gegründet oder übernommen haben, Bilanzzahlen für mindestens drei Jahre vorweisen können und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Eine Jury mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und der L-Bank, der baden-württembergischen Wirtschaft und der Wirtschaftsorganisationen, der Wissenschaft und der Medien bewertet die Leistungen der Unternehmen, deren Konzept und wirtschaftlichen Erfolg. Bewerbungsschluss ist der 21. Februar 2021.


Links

 

Der nächste Newsletter für den Monat März 2022 wird am Donnerstag, 24. Februar 2022 verschickt.

Bitte senden Sie uns Ihre Informationen bis Montag, 21. Februar 2022 zu. Vielen Dank!

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